TOP 4. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen
für diverse Einrichtungen der dezentralen
Unterbringung von Flüchtlingen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschuss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Be-
schlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Anwesen die Landeshauptstadt München bzw. die städitschen Wohnungsbaugesellschaften in den gegebenen Fällen er-
worben haben. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Ge-
heimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäfts-
geheimnisse eines Dritten betroffen sind.