TOP 2. - Veröffentlichung
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Weiteres Vorgehen bezüglich der Straßenbenennung
nach Dr. Kurt Lichtwitz
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Diskussion über die Ehrung einer Person nicht für die Öffentlichkeit geeignet ist.