TOP 3. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Grundstückstausch in Kühnhausen (Markt Pöttmes)
Landkreis Aichach-Friedberg
auswärtiger Grundbesitz
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Grundstücke die Landeshauptstadt getauscht hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.