TOP 9. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Bestellung eines Erbbaurechts
16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekannt-
gabe mitgeteilt, welche Flächen im Erbbaurecht vergeben wurden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Ge-
heimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Ge-
schäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.