TOP 5. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Erwerb eines Wohn- und Bürohauses
im Wege der Zwangsversteigerung
12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, dass keine Teilnahme am Zwangsversteigerungsverfahren erfolgt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheim-
haltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsge-
heimnisse eines Dritten betroffen sind.