TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Geplante Beschlüsse für das 2. Halbjahr 2022
mit finanziellen Auswirkungen auf den
Haushalt 2023 ff.
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Bekanntgabe unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.