TOP 5. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Stadtwerke München GmbH
Erwerb von Anteilen an einem Wasserkraftwerk
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Nach Beschlussfassung kann mitgeteilt werden, dass die Gesellschafterin Landeshauptstadt München dem Erwerb der Stadtwerke München GmbH von Anteilen an einem Wasserkraftwerk zugestimmt hat.