TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 7. Juli 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 5. (Nichtöffentlich)
Bestellung eines Erbbaurechts
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen im Erbbaurecht vergeben wurden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.