TOP 2. - Veröffentlichung
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Löschung einer Dienstbarkeit
18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil das Vertragsverhältnis mit einem Dritten zu einem Grundstücksgeschäft dargestellt ist.