TOP 8. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 7. Juli 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 8. (Nichtöffentlich)
Verkauf einer Teilfläche
im Auswärtigen Grundbesitz
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wird antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Fläche die Stadt verkauft hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.