TOP 13. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Stadtwerke München GmbH
Erneuerbare Energien
Gründung von Gesellschaften zur Errichtung von Geothermieanlagen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Gründung einer oder mehrerer Gesellschaften zur Errichtung einer
Geothermieanlage wird zugestimmt.