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München

TOP 5. - Veröffentlichung

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 27. Juli 2022, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung

TOP-Informationen

TOP 5. (Nichtöffentlich)
Erbbaurecht an einem Grundstück im Landkreis Dachau Grundsatzbeschluss

Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen im Erbbaurecht vergeben wurden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.