TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 27. Juli 2022, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 5. (Nichtöffentlich)
Erbbaurecht an einem Grundstück
im Landkreis Dachau
Grundsatzbeschluss
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen im Erbbaurecht vergeben wurden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.