TOP 3. - Veröffentlichung
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Annahme einer Zuwendung zugunsten des
Münchner Waisenhauses
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Stadtrat stimmt der Annahme einer Zuwendung in Höhe von 50.000 Euro zu Gunsten der Waisenhausstiftung München mit Dank zu. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil die wirtschaftlichen Angelegenheiten der spendenden Person sowie personenbezogene Daten betroffen sind.