TOP 15. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Übertragung personalrechtlicher Befugnisse im Kreisverwaltungsreferat; Anpassung wegen personeller Veränderungen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil es sich um eine Personalangelegenheit handelt.