TOP 3. - Veröffentlichung
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Neukonzeption eines digitalen, partizipativen Namensdenkmals für alle Todesopfer des NS-Terrorregimes in München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
„Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.“ Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit wird das Kulturreferat über die Neukonzeption eines partizipativen, digitalen Namensdenkmals informieren.