TOP 5. - Veröffentlichung
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Früheres Mietverhältnis auf einer
stadteigenen Fläche im 16. Stadtbezirk
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil datenschutzrelevante Vertragsdetails eines Einzelnen Gegenstand der Petition sind.