TOP 14. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Erbbaurechtsvergabe Ehemaliges Junkersgelände
23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.