TOP 9. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Anmietbeschluss zur
Realisierung einer Einrichtung für Frauen* und
Kinder
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der
Geheimhaltung, weil die Adresse der Einrichtung geheim zu halten ist und weil Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse betroffen sind.