TOP 3. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung
des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO
und § 25 GeschO vom 11.11.2022
Folgen des Angriffskrieges auf die Ukraine
Überlassung der Gebäude eines ehemaligen
Pfarrhauses und eines Jugendwohnheimes als
dezentrale Unterkunft für Geflüchtete aus der
Ukraine
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Bekanntgabe unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung