TOP 9. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Erwerb eines Hauses für Kinder im Teileigentum
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekannt-
gabe mitgeteilt, welche Flächen die Stadt erworben hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.