TOP 8. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Erwerb eines Hauses für Kinder
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Änderung des Beschlusses
des Kommunalausschusses vom 07.10.2021
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen die Stadt erworben hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.