TOP 10. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 8. Dezember 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 10. (Nichtöffentlich)
Vergabe eines Erbbaurechts
14. Stadtbezirk Berg am Laim
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekannt-
gabe mitgeteilt, welche Fläche im Erbbaurecht an den Verein überlassen wird. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Dritten betroffen sind.