TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Errichtung der nichtrechtsfähigen Hedwig und
Georg Semmler-Stiftung
Annahme einer Zuwendung zur Errichtung der Stiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Annahme der im Vortrag genannten Zuwendung zur Errichtung der Hedwig und Georg Semmler-Stiftung wird zugestimmt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.