TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Unterrichtung des Stadtrates über die Vergaben
Berichtszeitraum von 01.08.2022 bis 30.09.2022
- Bekanntgabe -
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Diese Bekanntgabe unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.