TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 9. Februar 2023, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 5. (Nichtöffentlich)
Laufzeitverlängerung und Änderung
eines bestehenden Erbbaurechts im Landkreis Starnberg
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe die Erbbaurechtsvergabe mitgeteilt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.