TOP 1. - Veröffentlichung
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Vergabeermächtigung für die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Steuerberatungsleistungen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.
Aufgrund des möglichen 10-prozentigen Zuschlags liegt nach Auskunft der Vergabestelle kein Maximalbudget vor, der Antrag muss demnach nichtöffentlich behandelt werden.