TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen
für das Anwesen Werinherstraße 87- 89;
16.Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung auch im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren geheimhaltungsbedürftig ist.