TOP 3. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Erwerb eines Wohn- und Geschäftshauses
im Wege der Zwangsversteigerung
9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
Finanzierung
Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2022-2026
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Die grundsätzliche Entscheidung über den Ankauf durch die GEWOFAG wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange von Dritten betroffen sind.