TOP 11. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 4. Mai 2023, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 11. (Nichtöffentlich)
Erwerb eines Grundstücks im Landkreis Starnberg
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im
Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Landeshauptstadt München gekauft hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.