TOP 2. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Umsetzung der „Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen“
Zuwendungsregister für das Jahr 2022
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, da vertrauliche Informationen über Spender*innen dargestellt werden und damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden können.