TOP 2. - Veröffentlichung
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Verwendung einer Alleinerbschaft -
Errichtung der nichtrechtsfähigen
Margit Hesse-Stiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
In Erfüllung ihres letzten Willens und in Dankbarkeit gegenüber der Stifterin errichtet die Landeshauptstadt München die nichtrechtsfähige Margit Hesse-Stiftung.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.