TOP 5. - Veröffentlichung
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Oktoberfest 2023 – Betrieb eines mobilen Computertomographen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, da die darin enthaltene Kostenkalkulation in eine öffentliche Ausschreibung mündet und bei Bekanntwerden der Stadt Wettbewerbsnachteile entstehen können.