TOP 3. - Entscheidung
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Ottobrunner Straße – zwischen Sandgrubenweg und Unterhachinger Str. (südliche
Fahrbahnseite) sowie Schmidbauer-/ Unterhachinger Str. bis Pfanzeltplatz; Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht; Zuleitung des MOR mit der Bitte um Stellungnahme zur geplanten verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO
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siehe Protokoll