TOP 6. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Belassung der nicht-verbrauchten Corona-Liquiditätszuschüsse
Finanzierung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung. Nach Beschlussfassung kann mitgeteilt werden, dass der Stadtrat der Münchener Tierpark Hellabrunn AG die gewährten Corona-Liquiditätszuschüsse zur Finanzierung des festgestellten Jahresfehlbetrages 2022 sowie der Folgejahre in der Gesellschaft belässt.