TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Erstellung des Bewerbungsantrags für den
Olympiapark zur Aufnahme als Weltkulturerbe
Vergabeermächtigung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, um den Preiswettbewerb im Rahmen der Ausschreibung zu gewährleisten