TOP 8. - Veröffentlichung
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Beteiligungssteuerung
Ziele 2024 und Berichte 2023 für GWG und
GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
"Der Beschluss unterliegt dauerhaft der Geheimhaltung."