TOP 4. - Veröffentlichung
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Annahme einer Zuwendung zugunsten
der Münchner Sozialstiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Annahme der im Vortrag genannten Zuwendung wird mit Dank zugestimmt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil die wirtschaftlichen Angelegenheiten der spendenden Person sowie personenbezogene Daten betroffen sind.