TOP 8. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 6. Juli 2023, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 8. (Nichtöffentlich)
Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen im Landkreis Starnberg
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Landeshauptstadt gekauft hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.