TOP 4. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Beförderungen im Bereich des Lehrdienstes unter gleichzeitiger Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.