TOP 4. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
München Klinik gGmbH
Teilung eines Erbbaurechts
Bestellung eines Untererbbaurechts
4. Stadtbezirk Schwabing-West
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, an welchen Flächen ein Erbbaurecht bestellt wird. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.