TOP 5. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM);
Neufassung der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange eines Dritten betroffen sind.