TOP 2. - Entscheidung
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Brodersenstr. 34 - Unterbringung von Flüchtlingen - Errichtung einer temporären Gemeinschaftsunterkunft für 152 Flüchtlinge bis zum 31.12.2031, danach in stets widerruflicher Weise
(Vorstellung des Konzepts durch Bau- und Sozialreferat in einer Sondersitzung)
- vertagt aus der Sitzung 10/23 -
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siehe Protokoll