TOP 9. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Vollzug der Bauleitplanung
Finanzhaushalt 2024 und Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes
(MIP) 2023 - 2027
Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2024 (KOMZ 023)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil zum einen die Planungsabsichten und finanziellen Verpflichtungen noch nicht den Reifegrad erreicht haben, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können und zum anderen persönliche Belange bzw. Betriebs- und Ge-schäftsgeheimnisse von Dritten betroffen sind.