TOP 3. - Veröffentlichung
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Zustimmung zur Übertragung personalrechtlicher Befugnisse
nach Art. 39 Abs. 2 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
auf das Baureferat (ohne Münchner Stadtentwässerung),
Anpassung wegen personeller Veränderungen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen auf Bedienstete des Baureferates wurde zugestimmt.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil personalrechtliche Angelegenheiten betroffen sind.