TOP 10. - Veröffentlichung
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Digitaler Zwilling München: Verstetigung
Umsetzung des Eckdatenbeschlusses 2024 (ursprünglich KOMR-011)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dau-er der Geheimhaltung, weil die Kostenschät-zung bzw. die Kalkulati-onsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren ge-heimhaltungsbedürftig ist.