TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Messe München GmbH (MMG)
Erwerb von weiteren Geschäftsanteilen der TrendSet GmbH
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, da er vertraulich zu behandelnde wirtschaftliche Daten umfasst und den beteiligten Parteien Nachteile durch eine öffentliche Bekanntmachung entstehen können.