TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 8. Februar 2024, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 5. (Nichtöffentlich)
Aufhebung und Neuvergabe eines Erbbaurechts
Anpassung eines Erbbaurechtsvertrages
23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen im Erbbaurecht vergeben wurden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss
auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.