TOP 4. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Vorkaufsrecht nach dem BauGB
24. Stadtbezirk Feldmoching – Hasenbergl
Nähe Pappelallee
1. Ausübung
2. Finanzierung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadt-ratsbekanntgabe mitgeteilt, ob die Ent-eignungsermächtigung erteilt wurde. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange Dritter betroffen sind.