TOP 1. - Veröffentlichung
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Unterrichtung des Stadtrates über die Vergaben
Berichtszeitraum von 01.08.2023 bis 31.10.2023
- Bekanntgabe -
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Diese Bekanntgabe unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.