TOP 1. - Veröffentlichung
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Altstadt für alle – öffentliche Feinerschließung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Dieser Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die aufgeführten
Kostenschätzung bzw. die Kalkulationsgrundlage Einblicke auf die
Betriebskalkulationen der SWM / MVG geben.